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   VGH Bayern, 04.12.2002 - 1 CS 02.1673   

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https://dejure.org/2002,10960
VGH Bayern, 04.12.2002 - 1 CS 02.1673 (https://dejure.org/2002,10960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2002 - 1 CS 02.1673 (https://dejure.org/2002,10960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 1 CS 02.1673 (https://dejure.org/2002,10960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtlicher Streit über die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Tanklagers; Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch ein nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben; Frage der Gebietsverträglichkeit des Bauvorhabens; Nachbarschützende Wirkung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Tanklagers im Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschutz gegen Tanklager im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tanklager im Außenbereich: Rücksichtslos gegenüber Nachbarn im Dorfgebiet? (IBR 2003, 452)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1022
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2002 - 1 CS 02.1673
    Dadurch wird ein zwar nicht in § 35 Abs. 3 BauGB aufgeführter, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber seit langem anerkannter öffentlicher Belang beeinträchtigt (vgl. BVerwG vom 28.10.1993 NVwZ 1994, 686).

    Dieser Anspruch vermittelt den Antragstellern eine "Schutzposition" (BVerwG vom 28.10.1993 NVwZ 1994, 686/688), auf die das Vorhaben nach summarischer Prüfung nicht ausreichend Rücksicht nimmt.

    Diese durch die Festsetzung "Dorfgebiet" vermittelte "Schutzposition", mit der eine gebietsunübliche Störung abgewehrt werden kann (BVerwG vom 21.3.2002 a.a.O.), muss auch bei der Zulassung eines Vorhabens im an das Baugebiet grenzenden Außenbereich berücksichtigt werden (BVerwG vom 28.10.1993 a.a.O. für ein Außenbereichsvorhaben im Verhältnis zum benachbarten Innenbereich).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2002 - 1 CS 02.1673
    Der Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart (BVerwGE 94, 151 ) vermittelt eine "Schutzposition", auf die bei der Zulassung eines Vorhabens im an das Baugebiet grenzenden Außenbereich Rücksicht genommen werden muß.

    Die Antragsteller haben aber Anspruch darauf, dass der durch Bebauungsplan festgesetzte Gebietscharakter erhalten bleibt, denn Baugebietsfestsetzungen dienen auch dem Nachbarschutz (vgl. BVerwGE 94, 151 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 2 N 96.07

    Lärmschutz für Gemengelage von einem faktischen reinen Wohngebiet und einem

    Soweit sich der Kläger in der Zulassungsbegründung (S. 21) auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) in Bezug auf eine Entscheidung des Bayerischen VGH vom 4. Dezember 2002 - 1 Cs 02.1673 - beruft, berücksichtigt er nicht, dass dieser Zulassungsgrund sich nicht auf eine abweichende Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte bezieht.
  • VG München, 18.01.2012 - M 9 K 11.3190

    Untätigkeitsklage; Antrag bei unzuständiger Bauaufsichtsbehörde während

    Den im Klageverfahren geltend gemachten gebietsübergreifenden Gebietswahrungsanspruch gibt es nicht; soweit die Kläger einen solchen der Entscheidung des BayVGH vom 4. Dezember 2002, 1 CS 02.1673 entnehmen wollen, betrifft diese das Gebot der Rücksichtnahme und die Abwehr von Störungen des Gebiets durch Gewerbeverkehr innerhalb der festgesetzten Gebietsart.
  • VG München, 28.07.2008 - M 9 SN 08.1504

    Kindertagesstätte; Rücksichtnahmegebot

    Die - jedenfalls missverständlich formulierte - Entscheidung des BayVGH vom 4. Dezember 2002 (BRS 65 Nr. 180 = Baurecht 2003, 1022 - Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart (MD) vermittelt "Schutzposition", auf die bei der Zulassung eines Vorhabens im Außenbereich Rücksicht genommen werden muss) ist, soweit ersichtlich, vereinzelt geblieben.
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